Verein
VEREINSSATZUNG
Satzung
Satzung
-
§ 1
Der im Jahre 1898 gegründete Turn- und Sportverein 1898 Altenbeken hat sich im Jahre 1946 dem „Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine“ angeschlossen und führt seither den Namen „Eisenbahn-Sportverein, Turn- und Sportverein 1898 Altenbeken e. V.“ Der Verein ist Mitglied im Gemeindesportverband, im Kreissportbund und in den für die jeweilig betriebenen Sportarten zuständigen Fachverbänden. Der Verein hat seinen Sitz in Altenbeken. Die Vereinsfarben sind Rot und Weiß.Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch Pflege und Förderung des Sports und der sozialen Kontakte sowie der Jugendarbeit. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral. Der Verein ist unter Nr. 575 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. -
§ 2
Die Mitglieder der Vereinsorgane nehmen Ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich war.
Bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann der Vorstand gem. § 26 BGB regeln, dass Vereins- oder Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer steuerrechtlich anrechnungsfreien Übungsleiter- oder Ehrenamtsentschädigung ausgeübt werden. -
§ 3
Alle Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.